Gutscheine für unsere Reitangebote

in der Aktiv-Reitschule Mainburg im Landkreis Kelheim

Gutschein der Aktiv-Reitanlage Mainburg

Muster eines Gutschein der Aktiv-Reitanlage Mainburg

Reiten in der Aktiv-Reitanlage Mainburg in der Hallertau

Nutzen Sie die Vielfalt unserer Reitangebote auf unserer Reitanlage und bescheren Sie Ihrer Familie oder Ihren Freunden ein unvergessliches Erlebnis und verschenken sie dafür einen Gutschein.

Reit-Gutscheine zu verschenken bereitet Freude und bleibt auch garantiert lange Zeit im Gedächtnis der Beschenkten.

Verschenken Sie Gutscheine für Einzel- oder Gruppenreitstunden, Reitkarten, Springlehrgänge oder auch Reitabzeichenkurse. Wenn Sie besondere Wünsche haben, geben Sie dies bitte im u.a. Formular an oder rufen Sie uns an (Mobil: 0172 / 6020409).

Hier können Sie sich über die Preise der Aktiv-Reitschule Mainburg informieren.

Vorgehensweise:

  1. Das u.a. Formular ausfüllen
  2. Den fälligen Betrag überweisen (siehe Bankverbindung)
  3. Nach Zahlungseingang schicken wir Ihnen den Gutschein mit der Post zu (kostenfrei) oder lassen Ihnen den Gutschein zum selber ausdrucken (.pdf) per E-Mail zukommen.
  4. Sollte es unter Umständen noch schneller gehen, dann können Sie den Betrag auch direkt in der Aktiv-Reitschule Mainburg begleichen und sich den Gutschein persönlich abholen. Bitte mind. zwei Stunden vorher anrufen.
  5. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie Michaela persönlich an (Mobil: 0172 / 6020409) oder informieren Sie sich über das u.a. Formular.

Unsere Bankverbindung:

Sparkasse Mainburg

IBAN: DE69 7505 1565 0011 0856 10   BIC: BYLADEM1KEH

Bezahlen mit 
Bei der Überweisung bitte das Wort Gutschein und Ihren Namen angeben.

3 Schritte zum Gutschein

    Ihre persönlichen Daten







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    Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. über dieses Kontaktformular) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

    Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

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